FAQ
Unsere meistgestellten Fragen
Idealerweise bringen Sie sportliche und bequeme Kleidung, sowie ein großes Handtuch mit. Die Verordnung Ihres Arztes für physiotherapeutische Behandlungen sollte vor der ersten Behandlung vorliegen, um die Richtigkeit zu prüfen und eventuelle Korrekturen vornehmen zu lassen. Denken Sie an Ihre eventuell vorhandenen Befunde. Patienten ohne Zuzahlungsbefreiung haben beim ersten Termin einen gesetzlichen Eigenanteil zu zahlen (bei einer Zuzahlungsbefreiung bringen Sie bitte den Befreiungsnachweis mit).
Da wir die vereinbarte Zeit und den / die Therapeut:in ausschließlich für Sie reservieren, müssen abgesprochene Termine mindestens 24 h vorher (Mo. – Fr. während unserer Öffnungszeiten) abgesagt werden, um uns die Möglichkeit zu geben, den Termin neu zu belegen. Andernfalls müssen wir Ihnen den Ausfall privat in Rechnung stellen, es sei denn, uns gelingt die Belegung noch kurzfristig! (§ 615 S.1 BGB )
Haben Sie vom Arzt als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse eine Heilmittelverordnung erhalten?
Reichen Sie diese bitte vor Ihrem ersten Termin in der Praxis ein! Wir sind verpflichtet, die Verordnung auf ihre Richtigkeit zu prüfen und können so bei fehlerhaften Ausstellungen direkt handeln!
Gesetzlich Krankenversicherte haben für Heilmittel einen vorgeschriebenen Eigenanteil zu leisten. Dieser setzt sich zusammen aus einem Pauschalbetrag von 10,-€ pro Verordnung + 10% des Wertes des Heilmittels. Dieser Eigenanteil ist bei der ersten Behandlung durch uns einzubehalten.
Patienten:innen mit einem Befreiungsausweis von gesetzl. Zuzahlungen legen diesen bitte zum Therapiebeginn vor.